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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Mannheim

Anschrift:
Amtsgericht Mannheim

Schloss, Westflügel
Bismarckstr. 14
68159 Mannheim

Postanschrift:
Amtsgericht Mannheim
68149 Mannheim



Kontakt:
Telefon 0621 292-0
Fax       0621 292-2876
poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de


Unsere drei Außenstellen


Es gilt folgende Hausverfügung:

Amtsgericht Mannheim
- Die Präsidentin -

Zum Schutz des Publikums und der beim Amtsgericht Mannheim Beschäftigten vor dem Corona-Virus SARS-COV-2 (COVID-19) wird empfohlen:

  • ausreichend Abstand zu halten,
  • die empfohlenen Hygienemaßnahmen (AHA+L Formel = Abstand, Hygiene, Alltag mit Masken + Lüften) zu beachten,
  • die Desinfektionsmittelspender zu nutzen.

Die sitzungspolizeilichen Befugnisse der Richter/innen bzw. Rechtpfleger/innen in Bezug auf das jeweilige Verfahren, bleiben unberührt.

Diese Hausverfügung tritt mit Wirkung vom 06. März 2023 in Kraft. 


Wichtige Hinweise:

  • Zu betrügerischen Rechnungen:

    Anscheinend werden derzeit mit dem Briefkopf „Zentrale Registerkasse, 68159 Mannheim“, „Zentrale Zahlstelle Justiz", „Handelsregisterzentrale", bzw. von einem „Handels und Gewerberegister" insbesondere nach Anmeldungen zum Handelsregister Rechnungen, bzw. Zahlungsaufforderungen versandt.

    Wir weisen darauf hin, dass Stellen mit den genannten Bezeichnungen beim Amtsgericht Mannheim nicht existieren und die Rechnungen nicht durch das Amtsgericht Mannheim versandt worden sind. Kostenrechnungen des Amtsgerichts Mannheim werden ausschließlich über die Landesoberkasse abgewickelt. Bitte überprüfen Sie Rechnungen dieser oder ähnlicher Art genau und erstatten Sie ggf. Strafanzeige bei der Polizei.

  • Zur elektronischen Einreichungen von Anträgen, Rechtsmitteln und sonstigen Erklärungen:

    Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
    Derartige Prozesserklärungen müssen auf dem Postweg oder per Fax übermittelt werden; außerdem können Prozesserklärungen auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts schriftlich aufgenommen werden; in familiengerichtlichen Verfahren besteht allerdings häufig Anwaltszwang.

    Im Übrigen können Prozesserklärungen auch als elektronisches Dokument abgegeben werden. Wie sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

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